OVE R 37 erklärt: Welche Wallboxen und Ladestationen dürfen in Österreich installiert werden?
Wer in Österreich eine Wallbox oder DC-Ladestation plant, stößt zunehmend auf die OVE R 37. Kurz gesagt: Sie ist kein „Wallbox-Gütesiegel“, sondern beschreibt Prüfverfahren, mit denen Hersteller nachweisen, dass ihre Ladeeinrichtungen die Anforderungen der österreichischen TOR für den Netzanschluss erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- R 37 prüft die Netzverträglichkeit von Ladeeinrichtungen über 3,68 kVA.
- Bis 14.12.2026 genügt eine Herstellererklärung, danach ist ein Prüfbericht nötig.
- R 37 betrifft die technische Eignung – nicht Messung, Eichrecht oder AFIR.
Inhalt
- Was ist die OVE R 37?
- Wofür gilt R 37?
- Übergangsregelung bis 14.12.2026
- Worum geht es konkret?
- Für wen ist R 37 relevant?
- Was du vor dem Kauf prüfen solltest
- R 37, MID, Eichrecht und AFIR
Für Käufer:innen, Elektrofachbetriebe und Betreiber heißt das: Neben Leistung, Steckertyp und Preis muss vor der Installation klar sein, ob die konkrete Ladeeinrichtung für den geplanten Netzanschluss in Österreich nachweislich geeignet ist.
Was ist die OVE R 37?
Die OVE-Richtlinie R 37 legt einheitliche Prüfverfahren und Nachweise für Ladestationen fest. Sie regelt, wie Ladeinfrastruktur getestet werden muss, um die Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) für den Anschluss an das österreichische Stromnetz zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen drei Bereiche:
1. Elektrische Eigenschaften
Die Richtlinie definiert Mess- und Testmethoden für den Energiebezug während des Ladens. So wird sichergestellt, dass die Ladestation elektrisch korrekt arbeitet und Grenzwerte einhält.
2. Netzverträglichkeit
Geprüft wird das Verhalten bei Netzschwankungen, unter anderem:
- Vermeidung unzulässiger Netzrückwirkungen
- Einhaltung der Netzqualität
- stabiles Verhalten bei Spannungsschwankungen
3. Netzstützende Funktionen
Erstmals gibt es standardisierte Prüfverfahren für netzstützende Funktionen, etwa:
- kontrolliertes Verhalten bei Netzstörungen
- definierte Reaktionen auf Frequenz- und Spannungsänderungen
- geregeltes Wiederanlaufen nach Netzwiederkehr
Wofür gilt R 37?
- neu installierte, fest angeschlossene Ladestationen
- Ladekabel und mobile Ladeeinrichtungen mit ICCB bzw. IC-CPD
- Systeme mit einer Leistung von über 3,68 kVA
- den Betriebsmodus Energiebezug (Laden des Fahrzeugs)
Nicht umfasst ist das Rückspeisen ins Netz (Vehicle-to-Grid) – dafür gelten eigene Anforderungen.
Übergangsregelung bis 14.12.2026
- Bis 14.12.2026 genügt eine Herstellererklärung, dass die Anforderungen der OVE R 37 eingehalten werden.
- Ab 14.12.2026 muss die Konformität durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen sein.
Aktuell reicht also oft noch eine dokumentierte Bestätigung des Herstellers. Nach Ablauf der Frist braucht es einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle.
Worum geht es konkret?
Ein Schwerpunkt ist das Einschaltverhalten nach einem Stromausfall. Kehrt das Netz zurück, darf eine Ladestation nicht unkontrolliert mit voller Leistung starten. Sie muss:
- kontrolliert wieder anlaufen,
- definierte Verzögerungszeiten einhalten,
- das Netz beim Wiederzuschalten nicht überlasten,
- sich stabil in die Netzbedingungen einfügen.
Gerade in Netzen mit vielen Ladepunkten verhindert das Spannungsspitzen und Lastsprünge.
Für wen ist R 37 relevant?
Für alle Ladeeinrichtungen, die in Österreich neu ans Netz gehen – besonders bei:
- 11- und 22-kW-Wallboxen
- mehreren Ladepunkten mit Lastmanagement
- öffentlichen oder gewerblichen Ladepunkten
- DC-Schnellladestationen
- Projekten mit hoher Anschlussleistung
- Kombinationen mit PV, Batteriespeicher oder Energiemanagement
- Projekten, bei denen der Netzbetreiber Unterlagen zur Ladeeinrichtung verlangt
Bei einer einzelnen Wallbox koordiniert meist der Elektrofachbetrieb Installation und Meldung beim Netzbetreiber. Bei Gewerbe-, Mehrparteien- oder DC-Projekten solltest du den Nachweis schon in der Planung abfragen.
Braucht jede Wallbox einen eigenen Prüfbericht?
Nicht als separates Dokument für jede Installation. Entscheidend ist, dass für die konkret verwendete Ladeeinrichtung ein passender Nachweis vorliegt – bis 14.12.2026 die Herstellererklärung, danach der Prüfbericht. Der Nachweis muss exakt zur installierten Ausführung passen, denn eine Produktserie kann unterschiedliche Leistungsstufen, Softwarestände oder Kommunikationsmodule haben.
Was du vor dem Kauf prüfen solltest
-
Welches Produkt mit welcher Leistung wird installiert?
11 kW, 22 kW, 50 kW oder 400 kW stellen sehr unterschiedliche Anforderungen. -
Liegt eine R-37-Herstellererklärung bzw. später ein Prüfbericht vor?
Bei e-leiwand prüfen wir die passende Dokumentation gern mit dir. -
Wie viel Leistung ist am Standort verfügbar?
Entscheidend ist die verfügbare Leistung am Netzanschlusspunkt, nicht die Summe der Wallbox-Nennleistungen. -
Brauchst du Lastmanagement?
Bei mehreren Ladepunkten oder knappem Hausanschluss verhindert es eine Überlastung. -
Gibt es weitere Komponenten am Standort?
PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe oder große Verbraucher beeinflussen die Planung. -
Muss der Ladepunkt abgerechnet werden?
Dann sind MID-Zähler, Zugangskontrolle, Backend und bei öffentlichem Betrieb die AFIR zu beachten.
R 37, MID, Eichrecht und AFIR
Diese Begriffe werden oft vermischt, betreffen aber unterschiedliche Themen:
- OVE R 37 / TOR: technische Eignung für den Netzanschluss, inklusive Netzverträglichkeit und netzstützender Funktionen
- MID-Zähler: Messung der geladenen Energiemenge in kWh
- Eichrecht: Anforderungen an Messung und Abrechnung in bestimmten Einsatzfällen
- AFIR: Vorgaben für öffentlich zugängliche Ladepunkte, etwa zu Bezahlung und Preistransparenz
Eine Wallbox kann also R-37-konform sein, ohne für öffentliche Abrechnung geeignet zu sein. Umgekehrt ersetzt ein MID-Zähler keinen R-37-Nachweis.
Fazit
Frag bei Ladeinfrastruktur nicht nur: „Welche Wallbox ist günstig?“ Besser: „Welche Wallbox passt technisch, abrechnungstechnisch und regulatorisch zu meinem Standort?“ Plane die Übergangsfrist und die passende Dokumentation frühzeitig ein – besonders bei größeren Projekten.
Du planst mehrere Ladepunkte oder einen DC-Schnelllader? Schreib uns vor der Bestellung an onlinesales@ampion.at – wir prüfen Geräteausführung, Anforderungen deines Netzbetreibers und die nötigen Unterlagen für Österreich.
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Stand: August 2026. Dieser Beitrag bietet eine technische Orientierung und ersetzt keine Planung durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb oder die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Quellen: OVE Richtlinie R 37, OVE: Elektromobilität und R 37, E-Control: TOR