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Netzentgelt ab 2027: So senkst du deine teuerste Viertelstunde mit der Wallbox

Netzentgelt ab 2027: So senkst du deine teuerste Viertelstunde mit der Wallbox

Ab 2027 stellt Österreich die Stromnetzentgelte um: Künftig zählt nicht mehr nur, wie viele Kilowattstunden du verbrauchst, sondern auch deine höchste Viertelstunde im Monat. Lädt dein E-Auto ungesteuert mit 11 kW, während daheim gekocht wird, entsteht genau die Spitze, die künftig Geld kostet. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Einstellung oder einem dynamischen Lastmanagement hast du diesen Wert selbst in der Hand. Hier erfährst du, was sich wann ändert und wie du deine Viertelstundenwerte senkst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu ab 2027: Das Netznutzungsentgelt besteht aus Arbeitspreis (kWh) und Leistungspreis (kW). Maßgeblich ist der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Monats, gemessen vom Smart Meter. Für die meisten Haushalte gilt 2027 noch eine Übergangsregel – die volle Wirkung kommt ab Dezember 2027, spätestens Mitte 2028.
  • 10 kW sind die magische Grenze: Für jedes Kilowatt darüber gilt ein eigener, höherer Leistungspreis – laut Berichten zur Präsentation der E-Control rund doppelt so hoch. Ein E-Auto mit 11 kW Ladeleistung reißt diese Grenze allein.
  • Einfachster Hebel: Ladeleistung auf rund 4 kW begrenzen – das empfiehlt auch die E-Control. Über Nacht reicht das für die meisten Fahrprofile.
  • Komfortabelster Hebel: dynamisches Lastmanagement, z. B. mit go-e Controller und go-e Charger PRO, Zaptec Sense oder einer eBOX mit Smartmeter. Die Wallbox lädt dann immer mit so viel Leistung, wie unter deiner Grenze frei ist.
  • Zusätzlich sparen: mit günstigen Zeitfenstern (SNAP im Sommer, WiNAP im Winter) und ab spätestens Oktober 2027 mit der flexiblen Netznutzung – laut E-Control mit 75 % Rabatt auf den Leistungspreis.

Inhalt

  1. Was ändert sich ab 1. Jänner 2027?
  2. So entsteht deine teuerste Viertelstunde
  3. Zeitplan: Wann gilt was?
  4. Fünf Hebel, um die Spitze zu senken
  5. go-e Charger PRO und go-e Controller
  6. Zaptec Go 2 und Zaptec Sense
  7. Compleo eBOX, Loxone und andere
  8. Flexible Netznutzung: 75 % Rabatt auf den Leistungspreis
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen

Was ändert sich ab 1. Jänner 2027?

Grundlage ist die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) der E-Control, kundgemacht am 12. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 299/2026). Sie setzt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) um und baut die Netzentgelte so grundlegend um wie seit Jahrzehnten nicht.

Bisher zahlen Haushalte auf der Netzebene 7 ihr Netzentgelt fast ausschließlich über den Arbeitspreis pro kWh plus eine Pauschale. Ab 2027 gilt für alle Netzkunden:

  • Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde – wie bisher.
  • Leistungspreis für die höchste durchschnittliche Bezugsleistung einer Viertelstunde im Kalendermonat. Abgerechnet wird monatlich.
  • Zwei Stufen auf Netzebene 7: ein Preis für die Leistung bis 10 kW und ein eigener, höherer Preis für den Anteil darüber.
  • Mindestens 2 kW werden auf Netzebene 7 nach der Übergangsphase jeden Monat verrechnet, auch wenn deine Spitze niedriger ist.

Der Leistungsanteil startet laut E-Control bei rund 40 % der Netzkosten und soll innerhalb von drei Jahren auf 50 % steigen. Die konkreten Cent-Beträge legt erst die Tarifverordnung fest – sie liegt noch nicht vor. Wer dir heute einen genauen Eurobetrag für 2027 nennt, rechnet also mit Annahmen.

Wer zahlt mehr, wer weniger?

Die Reform verteilt die Netzkosten neu, das Gesamtvolumen soll nicht steigen. Die E-Control hat dazu Beispielhaushalte durchgerechnet – mit gleichbleibendem Verhalten, also ohne dass jemand etwas umstellt:

Haushalt Veränderung der Netzkosten
Kleiner Haushalt, ca. 1.800 kWh/Jahr bis zu −31 %
Durchschnittshaushalt, ca. 3.500 kWh/Jahr ca. −10 %
Haushalt mit Wärmepumpe, ca. 8.700 kWh/Jahr ca. −12 %
Haushalt mit E-Auto, ungesteuert mit 11 kW ca. +21 %
Haushalt mit E-Auto und Vereinbarung zur flexiblen Netznutzung ca. −8,5 %

Die Tabelle zeigt den Kern der Reform: Nicht das E-Auto an sich wird teurer, sondern das ungesteuerte Laden mit voller Leistung. Das Minus in der letzten Zeile setzt eine Vereinbarung zur flexiblen Netznutzung voraus (mehr dazu weiter unten). Wer zusätzlich die Ladeleistung begrenzt, senkt auch den regulären Leistungspreis.

So entsteht deine teuerste Viertelstunde

Dein Smart Meter speichert ohnehin für jede Viertelstunde die durchschnittliche Leistung. Abgerechnet wird künftig der höchste dieser Werte im Monat – auch wenn er nur ein einziges Mal auftritt.

Entscheidend ist der Mittelwert über 15 Minuten. Der Wasserkocher, der zwei Minuten mit 2 kW läuft, fällt kaum ins Gewicht. Eine Wallbox, die eine Stunde lang mit 11 kW lädt, dagegen voll: Sie füllt jede Viertelstunde mit 11 kW. Kommen Herd, Backrohr oder Wärmepumpe dazu, landest du schnell bei 13 bis 15 kW.

Situation (Beispielwerte) Höchste Viertelstunde Über 10 kW?
Wallbox lädt ungesteuert mit 11 kW, parallel wird gekocht ca. 13–15 kW ja, deutlich
Wallbox lädt mit 11 kW, sonst wenig los ca. 11–12 kW ja
Wallbox auf 6 A dreiphasig begrenzt (ca. 4,1 kW) ca. 6–8 kW nein
Dynamisches Lastmanagement mit Grenze 9 kW am Hausanschluss max. 9 kW nein

Wichtig: Gemessen wird an deinem Zählpunkt – also die Summe aller Verbraucher, die über diesen Zähler laufen. Die Wallbox ist meist der größte Einzelverbraucher und damit der wirksamste Hebel, aber nicht der einzige. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer oder Sauna zählen genauso mit. Hängt die Wallbox an einem eigenen Zähler, wird dieser Zählpunkt für sich abgerechnet – das Lastmanagement muss dann an genau diesem Zähler messen.

Zeitplan: Wann gilt was?

Datum Was passiert
seit 1. April 2026 Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP): günstigerer Arbeitspreis von April bis September, 10 bis 16 Uhr
11. November 2026 Netzbetreiber melden der E-Control, ob sie die neue Verrechnung auf Netzebene 7 umsetzen können
1. Jänner 2027 SNE-G-V tritt in Kraft, Leistungspreis für alle Netzkunden
1. Jänner bis 30. November 2027 Übergangsphase: Kunden, die bisher ohne Leistungsmessung abgerechnet werden, zahlen als Leistungspreis einen Pauschalbetrag pro Zählpunkt; leistungsgemessene Kunden einen einheitlichen Preis pro kW, noch ohne 10-kW-Stufe
1. Oktober 2027 Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) startet: Oktober bis März, 23 bis 5 Uhr. Netzbetreiber müssen spätestens ab jetzt die flexible Netznutzung anbieten
ab Dezember 2027 zweistufiger Leistungspreis mit Grenze bei 10 kW – je nach Netzgebiet kann sich der Start bis 30. Juni 2028 verschieben

Was heißt das für dich? Fast alle Haushalte werden heute ohne Leistungsmessung abgerechnet – du erkennst das an der jährlichen Leistungspauschale von 54 € auf deiner Netzrechnung. Für dich gilt 2027 nach dem Verordnungstext zunächst weiterhin ein Pauschalbetrag pro Zählpunkt; deine Viertelstundenspitze wird voraussichtlich erst ab Dezember 2027 – je nach Netzgebiet spätestens ab Juli 2028 – zum Kostenfaktor. Welcher Zeitpunkt für dein Netzgebiet gilt, gibt dein Netzbetreiber bekannt.

Trotzdem lohnt es sich, die Wallbox schon jetzt richtig einzustellen: Die Hardware ist schneller installiert als ein Tarif geändert, und SNAP sowie ab Oktober 2027 WiNAP bringen bereits vorher Ersparnisse beim Arbeitspreis.

Fünf Hebel, um die Spitze zu senken

1. Ladeleistung begrenzen

Der einfachste und kostenlose Weg: Stell in der App oder im Web-Interface deiner Wallbox einen niedrigeren Ladestrom ein. Die E-Control empfiehlt selbst, die Ladeleistung von 11 auf rund 4 kW zu senken. Das entspricht 6 A dreiphasig (ca. 4,1 kW) oder 16 A einphasig (ca. 3,7 kW). Über eine Nacht mit acht Stunden lädst du so rund 30 kWh nach – für die meisten Pendler mehr als genug.

Nachteil: Die Grenze gilt immer, auch wenn im Haus gerade gar nichts läuft und mehr Leistung möglich wäre.

2. Dynamisches Lastmanagement

Ein Messgerät im Verteiler misst laufend, wie viel Leistung dein ganzes Haus gerade bezieht. Du legst eine Obergrenze fest – zum Beispiel 9 kW, damit ein wenig Reserve unter der 10-kW-Grenze bleibt. Die Wallbox lädt dann immer mit genau der Leistung, die unter dieser Grenze frei ist: nachts mit voller Leistung, beim Kochen automatisch weniger. Das ist die komfortabelste Lösung, weil du nicht mehr daran denken musst.

Grenzen des Lastmanagements: Es regelt nur die Wallbox. Ziehen Herd, Wärmepumpe und Durchlauferhitzer gemeinsam schon mehr als deine Grenze, kann die Wallbox nur noch auf den Mindeststrom (meist 6 A) drosseln oder pausieren – die Spitze der anderen Geräte bleibt. Wer mehrere Großverbraucher hat, sollte sie über ein Energiemanagement mitsteuern.

3. Zeitfenster nutzen

Lade, wenn das Netz wenig ausgelastet ist. Im Sommer sinkt der Arbeitspreis zwischen 10 und 16 Uhr (SNAP), ab Oktober 2027 im Winter zwischen 23 und 5 Uhr (WiNAP). Ein Ladetimer in der Wallbox-App reicht dafür. Nachts laufen außerdem kaum andere Großverbraucher – die Viertelstundenspitze bleibt niedriger.

4. PV-Überschuss laden

Strom, der direkt vom eigenen Dach ins Auto geht, beziehst du nicht aus dem Netz. Er zählt weder beim Arbeitspreis noch bei der Viertelstundenspitze. Mit einem Energiemanager lädt die Wallbox automatisch dann, wenn die Sonne scheint.

5. Flexible Netznutzung vereinbaren

Du erlaubst deinem Netzbetreiber, deine Leistung zweimal täglich für je zwei Stunden einzuschränken, und bekommst dafür einen deutlichen Rabatt auf den Leistungspreis. Mehr dazu weiter unten.

go-e Charger PRO und go-e Controller

Der go-e Charger PRO bringt schon ab Werk ein statisches Lastmanagement mit: Du legst einen maximalen Strom fest, den sich eine oder mehrere go-e Wallboxen teilen. Für das reine Begrenzen der Ladeleistung (Hebel 1) brauchst du also keine Zusatzhardware – das stellst du in der go-e App ein.

Richtig smart wird es mit dem go-e Controller. Er sitzt im Verteiler, misst den Strom am Hausanschluss und regelt die Ladeleistung aller verbundenen go-e Charger dynamisch nach. go-e nennt die Funktion selbst Lastspitzenglättung bzw. Peak Shaving. Der Controller ist mit allen aktuellen go-e Chargern kompatibel, also PRO, Gemini und Gemini 2.0.

  • Dynamisches Lastmanagement: Grenzwert in der go-e App festlegen – der Controller drosselt die Wallbox, sobald andere Verbraucher dazukommen, und gibt die Leistung wieder frei, wenn Platz ist.
  • PV-Überschussladen mit automatischer Umschaltung zwischen ein- und dreiphasigem Laden. Der Controller misst direkt an der Leitung und funktioniert daher mit praktisch jedem Wechselrichter.
  • Energy Monitoring: Du siehst, wann im Haus die Spitzen entstehen – ideal, um auch andere Verbraucher zu verschieben.
  • Offene Schnittstellen: lokale HTTP-API, Modbus TCP und MQTT für Smart-Home-Systeme.

Praxistipp: Rechne beim Grenzwert mit Reserve. 10 kW entsprechen dreiphasig rund 14,5 A pro Phase. Wird der Grenzwert pro Phase vorgegeben, ergibt etwa 13 A rund 9 kW bei gleichmäßiger Last; bei ungleich verteilter Last bleibt die Gesamtleistung darunter. Wichtig ist außerdem eine stabile WLAN- oder LAN-Verbindung zwischen Controller und Charger – ohne sie kann der Controller nicht nachregeln. Lass die Einstellung am besten von deinem Elektriker prüfen.

Für Dienstwagen oder Abrechnung an andere Nutzer gibt es den go-e Charger PRO als PRO Cable MID und als eichrechtskonforme PRO Cable ME.

Zaptec Go 2 und Zaptec Sense

Bei Zaptec übernimmt der Zaptec Sense das dynamische Lastmanagement. Er wird mit einem Energiezähler im Verteiler kombiniert – im Bundle mit einem Carlo Gavazzi EM340 –, misst den Verbrauch des Gebäudes und gibt der Wallbox laufend vor, wie viel Leistung sie nutzen darf.

  • Zaptec Go 2 mit Sense: dynamisches Lastmanagement für bis zu drei Zaptec Go am selben Anschluss, Einrichtung über die Zaptec App.
  • Zaptec Pro: für Mehrparteienhäuser, Firmenparkplätze und Gewerbe; mit dem Zaptec APM dynamisches Lastmanagement für beliebig viele Ladepunkte.
  • PV-Überschussladen und das Laden nach Strompreis lassen sich je nach Setup über angebundene Energiemanager von Drittanbietern umsetzen.

Planst du eine Zaptec-Lösung, etwa für mehrere Stellplätze, schreib uns an onlinesales@ampion.at. Als Unternehmen oder Hausverwaltung wendest du dich direkt an unser Team unter shop.ampion.at.

Compleo eBOX, Loxone und andere

  • Compleo eBOX: Mit einem Modbus-TCP-Smartmeter wie dem Shelly Pro 3EM regelt die eBOX dynamisch nach dem Hausverbrauch und lädt PV-Überschuss. Mehrere eBOX professional teilen sich die Leistung untereinander. Wie du das im Web-Interface einrichtest, liest du in Compleo eBOX einrichten ohne App.
  • Loxone und andere Energiemanager: Steuern nicht nur die Wallbox, sondern auch Wärmepumpe, Boiler oder Speicher. So verteilst du die Last im ganzen Haus und hältst die Spitze auch dann niedrig, wenn mehrere Großverbraucher zusammenkommen.
  • Jede Wallbox: Den maximalen Ladestrom kannst du praktisch bei jedem Gerät begrenzen – in der App, im Web-Interface oder beim Elektriker über die Konfiguration.

Welche Lösung passt zu dir?

Deine Situation Empfehlung
Ein Auto, lädt vor allem nachts, wenig andere Großverbraucher Ladeleistung auf ca. 4 kW begrenzen, Ladetimer setzen
Ein Auto, Wärmepumpe oder E-Herd, unregelmäßige Ladezeiten dynamisches Lastmanagement, z. B. go-e Charger PRO + go-e Controller oder Zaptec Go 2 + Sense
PV-Anlage am Dach Energiemanager mit PV-Überschussladen – go-e Controller, eBOX mit Smartmeter oder Loxone
Zwei oder mehr Autos am selben Anschluss Lastmanagement zwischen den Wallboxen plus Messung am Hausanschluss

Flexible Netznutzung: 75 % Rabatt auf den Leistungspreis

Die flexible Netznutzung ersetzt die bisherigen unterbrechbaren Tarife. Du verpflichtest dich gegenüber deinem Netzbetreiber, deine Bezugsleistung – ganz oder einen vereinbarten Teil von mindestens 4 kW – zweimal täglich für jeweils zwei Stunden einzuschränken. Für diesen Anteil gilt ein eigener, niedrigerer Leistungspreis; die E-Control nennt 75 % Rabatt auf den Leistungspreis. Die genaue Höhe legt die Tarifverordnung fest.

  • Zeitfenster: auf Netzebene 7 grundsätzlich statisch, also fix vorgegeben. Der Netzbetreiber darf sie höchstens zweimal im Jahr verlegen und muss das vorher bekanntgeben. Unterstützt er es technisch, kannst du auch dynamische Zeitfenster verlangen, die bis 6 Uhr des Vortags angekündigt werden.
  • Voraussetzung: Du erlaubst dem Netzbetreiber, deine Viertelstundenwerte für den Vertrag zu verarbeiten.
  • Mindestleistung: Mindestens 4 kW müssen dir auch während der Einschränkung bleiben, außer du machst die gesamte Leistung flexibel.
  • Laufzeit: grundsätzlich zehn Jahre.
  • Start: Netzbetreiber müssen solche Vereinbarungen spätestens ab 1. Oktober 2027 abschließen – auch auf deinen Wunsch.
  • Achtung: Beziehst du in einem Sperrfenster trotzdem mehr Leistung, kann eine Überschreitungspönale fällig werden – außer der Netzbetreiber kann deinen Bezug technisch selbst einschränken.

Für die Wallbox bedeutet das: Sie muss in diesen Zeitfenstern zuverlässig gedrosselt werden – per Ladetimer, über ein Energiemanagement oder über eine Steuerung des Netzbetreibers. Mit einer kommunikationsfähigen Wallbox und dynamischem Lastmanagement bist du dafür gut vorbereitet.

Fazit

Ab 2027 zählt beim Netzentgelt nicht mehr nur, wie viel Strom du verbrauchst, sondern auch, wie viel du gleichzeitig ziehst. Das trifft vor allem Haushalte, die ihr E-Auto ungesteuert mit 11 kW laden. Die Lösung ist zum Glück einfach: Wer die Ladeleistung auf rund 4 kW begrenzt, bleibt meist sicher unter der 10-kW-Grenze. Wer es komfortabler will, setzt auf dynamisches Lastmanagement wie den go-e Controller mit go-e Charger PRO, Zaptec Sense oder eine eBOX mit Smartmeter – dann lädt das Auto immer mit so viel Leistung, wie unter deiner Grenze frei ist. Wer zusätzlich günstige Zeitfenster nutzt und eine Vereinbarung zur flexiblen Netznutzung abschließt, kann laut den Beispielrechnungen der E-Control als E-Auto-Haushalt sogar weniger Netzkosten zahlen als heute. Und: Für die meisten Haushalte wird die Viertelstundenspitze erst ab Dezember 2027 richtig teuer – genug Zeit, um sich jetzt in Ruhe vorzubereiten.

Häufige Fragen

Gilt der Leistungspreis auch, wenn ich beim Smart Meter ein Opt-out habe?

Ja. Den höchsten Viertelstundenwert des Monats ermittelt der Netzbetreiber trotzdem. Ohne freigeschaltete Viertelstundenwerte kannst du aber SNAP und WiNAP nicht nutzen. Die Freischaltung beantragst du bei deinem Netzbetreiber, nicht beim Stromlieferanten.

Mein Hausanschluss hat mehr als 10 kW. Muss ich jetzt mehr zahlen?

Nicht automatisch. Für Anschlüsse, die vor 2027 bestanden, gilt als Leistung der höchste dieser drei Werte: 10 kW, die bis Ende 2026 vertraglich vereinbarte Leistung oder der Mittelwert deiner zwei höchsten Viertelstundenwerte aus 2026. Beim monatlichen Leistungspreis zählt aber, was du im jeweiligen Monat tatsächlich als höchste Viertelstunde beziehst. Bleibst du unter 10 kW, fällt der höhere Satz gar nicht an.

Was passiert, wenn ich dauerhaft über meiner vereinbarten Leistung liege?

Dann kann der Netzbetreiber nach seinen Allgemeinen Netzbedingungen den Netzzugangsvertrag anpassen und für die zusätzliche Leistung einmalig den pauschalen Anteil des Netzanschlussentgelts verrechnen. Auch das ist ein Grund, Spitzen mit Lastmanagement zu kappen.

Meine Wallbox oder Wärmepumpe hängt an einem unterbrechbaren Zähler. Was gilt für mich?

Anschlüsse, die Ende 2026 unterbrechbar sind, bekommen bis Ende 2029 eigene Übergangstarife. Ab 1. Jänner 2030 gilt für sie das reguläre Netzentgelt. Die flexible Netznutzung ist der Nachfolger der unterbrechbaren Tarife – frag deinen Netzbetreiber, ob ein Umstieg für dich sinnvoll ist.

Reicht eine 11-kW-Wallbox mit 4 kW Ladeleistung überhaupt aus?

Für die meisten ja. Mit rund 4 kW lädst du in acht Stunden etwa 30 kWh – je nach Auto reicht das für rund 150 bis 200 km. Mit dynamischem Lastmanagement musst du dich gar nicht festlegen: Die Wallbox nutzt automatisch die volle Leistung, wenn sonst nichts läuft.

Lohnt sich jetzt noch eine 22-kW-Wallbox?

Für ein Einfamilienhaus selten. Schon 11 kW liegen über der 10-kW-Grenze. Warum 11 kW für die meisten Haushalte ohnehin die bessere Wahl sind, liest du in 11 kW oder 22 kW Wallbox – was lohnt sich?

Lädt mein Auto mit 4 kW überhaupt dreiphasig?

6 A dreiphasig sind der kleinste Strom, mit dem die meisten Autos dreiphasig laden – das sind rund 4,1 kW. Einige Fahrzeuge laden nur einphasig, dann sind es bei 16 A rund 3,7 kW. Warum manche Autos weniger Leistung ziehen als die Wallbox kann, erklären wir in diesem Artikel.

Wie viel spare ich konkret?

Das hängt von den Tarifen deines Netzbetreibers ab, die erst mit der Tarifverordnung feststehen. Nach den Beispielrechnungen der E-Control liegen zwischen ungesteuertem Laden mit 11 kW und einem E-Auto-Haushalt mit Vereinbarung zur flexiblen Netznutzung rund 30 Prozentpunkte bei den Netzkosten.

Kann ich den go-e Controller bei meinem bestehenden go-e Charger nachrüsten?

Ja. Der Controller wird im Verteiler montiert und in der go-e App mit deinen Chargern verbunden. Die Montage im Verteiler übernimmt ein Elektriker – auf Anfrage vermitteln wir dir einen aus unserem Partnernetzwerk.

Ich bin unsicher, welche Lösung zu meinem Haus passt.

Schreib uns kurz, welche Wallbox du hast, welche Großverbraucher im Haus laufen und ob du eine PV-Anlage hast, an onlinesales@ampion.at – wir sagen dir, wie du deine Viertelstundenspitze am besten in den Griff bekommst.

Passende Produkte

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die konkreten Netzentgelte legt die E-Control in der Tarifverordnung fest; Zeitpunkte können sich je nach Netzgebiet verschieben.

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