OVE R37

OVE R 37 erklärt: Welche Wallboxen und Ladestationen dürfen in Österreich installiert werden?

Wer eine Wallbox oder DC-Ladestation in Österreich plant, stößt zunehmend auf den Begriff OVE R 37. Die kurze Antwort: Die OVE-Richtlinie R 37 ist kein eigenes „Wallbox-Gütesiegel“, sondern beschreibt Prüfverfahren, mit denen Hersteller nachweisen, dass ihre Ladeeinrichtungen die technischen Anforderungen der österreichischen TOR für den Verteilernetzanschluss erfüllen.

Für Käufer, Elektroinstallateure und Betreiber bedeutet das: Nicht nur Leistung, Steckertyp und Preis sind relevant. Vor der Installation muss auch klar sein, ob die konkrete Ladeeinrichtung für den vorgesehenen Netzanschluss in Österreich nachweisbar geeignet ist.

Was ist die OVE R 37?

Die OVE-Richtlinie R 37 legt in Österreich die einheitlichen Prüfverfahren und Nachweise für Ladestationen von Elektrofahrzeugen fest. Sie regelt, wie Ladeinfrastruktur getestet werden muss, um die Vorgaben der Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) für den Anschluss an das österreichische Stromnetz (Nieder-, Mittel- und Hochspannung) zu erfüllen.

Im Mittelpunkt stehen dabei drei technische Bereiche:

1. Prüfung elektrischer Eigenschaften

Die Richtlinie definiert Mess- und Testmethoden für den Energiebezug während des Ladevorgangs. Damit wird sichergestellt, dass die Ladestation elektrisch korrekt arbeitet und definierte Grenzwerte einhält.

2. Netzverträglichkeit

R37 prüft das Verhalten der Ladestation bei Netzschwankungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Vermeidung unzulässiger Netzrückwirkungen

  • Einhaltung der Netzqualität

  • stabiles Verhalten bei Spannungsschwankungen

Ziel ist, dass Ladeinfrastruktur das Stromnetz nicht negativ beeinflusst.

3. Netzstützende Funktionen

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie sind erstmals standardisierte Prüfverfahren für netzstützende Funktionen. Diese waren zuvor nicht einheitlich geregelt.

Dazu zählen beispielsweise:

  • kontrolliertes Verhalten bei Netzstörungen

  • definierte Reaktionen auf Frequenz- und Spannungsänderungen

  • geregeltes Wiederanlaufen nach Netzwiederkehr

Gültigkeitsbereich der R37

Die Richtlinie gilt für:

  • neu installierte, fest angeschlossene Ladestationen

  • Ladekabel und mobile Ladeeinrichtungen mit ICCB bzw. IC-CPD

  • Systeme mit einer Leistung von über 3,68 kVA

  • den Betriebsmodus Energiebezug (Laden des Fahrzeugs)

Nicht umfasst ist das Rückspeisen von Energie aus dem Fahrzeug ins Netz (Vehicle-to-Grid). Dafür gelten separate Anforderungen.

Wichtige Aktualisierung zur R37 (Übergangsregelung)

Für die praktische Umsetzung in Österreich gilt eine wichtige Übergangsregel:

  • Bis zum 14.12.2026 genügt eine Herstellererklärung, dass die Anforderungen der OVE R 37 eingehalten werden.

  • Ab dem 14.12.2026 muss die Konformität durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen sein.

Das bedeutet: Aktuell reicht in vielen Fällen noch eine dokumentierte Bestätigung des Herstellers aus. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird ein formaler Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle erforderlich.

Worum geht es bei R37 konkret?

Ein zentraler technischer Schwerpunkt der R37 ist das Einschaltverhalten nach einem Stromausfall.

Das bedeutet: Wenn das Stromnetz ausfällt und später wieder zurückkehrt, darf eine Ladestation nicht unkontrolliert oder gleichzeitig mit voller Leistung wieder starten. Stattdessen muss sie:

  • kontrolliert wieder anlaufen

  • definierte Verzögerungszeiten einhalten

  • das Netz beim Wiederzuschalten nicht überlasten

  • sich stabil in bestehende Netzbedingungen einfügen

Gerade in Netzen mit vielen Ladepunkten ist dieses Verhalten entscheidend, um Spannungsspitzen und Lastsprünge zu vermeiden.

Für wen ist R37 relevant?

R37 ist vor allem bei der Auswahl und Planung von Ladeeinrichtungen relevant, die in Österreich neu an das Stromnetz angeschlossen werden. Besonders wichtig ist das bei:

  • 11- und 22-kW-Wallboxen

  • mehreren Ladepunkten mit Lastmanagement

  • öffentlichen oder gewerblichen Ladepunkten

  • DC-Schnellladestationen

  • Projekten mit hoher Anschlussleistung

  • Ladeinfrastruktur mit PV, Batteriespeicher oder Energiemanagement

  • Projekten, bei denen der Netzbetreiber Unterlagen zur Ladeeinrichtung verlangt

Bei einer kleinen Einzelanlage wird der Elektrofachbetrieb meist die Installation und Meldung mit dem Netzbetreiber koordinieren. Bei Gewerbe-, Mehrparteien- oder DC-Projekten sollte der Konformitätsnachweis bereits in der Planungsphase abgefragt werden.

Bedeutet R37, dass jede Wallbox einen Prüfbericht braucht?

Nicht zwingend als separates Dokument für jede einzelne Installation. Entscheidend ist, dass für die konkret verwendete Ladeeinrichtung ein geeigneter Nachweis vorliegt:

  • bis 14.12.2026: Herstellererklärung ausreichend

  • ab 14.12.2026: Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstituts erforderlich

Wichtig ist dabei die konkrete Gerätevariante. Eine Produktserie kann unterschiedliche Leistungsstufen, Softwarestände oder Kommunikationsmodule enthalten. Der Nachweis muss daher immer exakt zur installierten Ausführung passen.

Was sollte ich vor dem Kauf prüfen?

Vor dem Kauf einer Wallbox oder Ladestation empfehlen wir diese Checkliste:

  1. Welches Produkt und welche Leistung werden tatsächlich installiert?
    11 kW, 22 kW, 50 kW oder 400 kW stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an Netzanschluss und Planung.

  2. Liegt eine R37-konforme Herstellererklärung bzw. später ein Prüfbericht vor?
    Bei e‑leiwand unterstützen wir dabei, die passende Dokumentation rechtzeitig zu prüfen.

  3. Wie viel Leistung ist am Standort verfügbar?
    Nicht die Summe aller Wallbox-Nennleistungen ist entscheidend, sondern die verfügbare Leistung am Netzanschlusspunkt.

  4. Brauche ich Lastmanagement?
    Bei mehreren Ladepunkten oder einem begrenzten Hausanschluss verhindert dynamisches Lastmanagement eine Überlastung.

  5. Gibt es weitere Komponenten am Standort?
    PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder große Gewerbeverbraucher beeinflussen die Planung.

  6. Muss der Ladepunkt abgerechnet werden?
    Dann sind zusätzlich MID-Zähler, Zugangskontrolle, Backend und – bei öffentlichem Betrieb – mögliche AFIR-Anforderungen zu betrachten.

R37 ist nicht dasselbe wie MID, Eichrecht oder AFIR

Diese Begriffe werden oft vermischt, betreffen aber unterschiedliche Themen:

  • OVE R37 / TOR: technische Eignung der Ladeeinrichtung für den Netzanschluss, inklusive Netzverträglichkeit und netzstützender Funktionen

  • MID-Zähler: Messung der geladenen Energiemenge in kWh

  • Eichrechtskonforme Lösung: Anforderungen an Messung und Abrechnung in bestimmten Einsatzfällen

  • AFIR: Vorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, etwa zur Bezahlung und Preistransparenz

Eine Wallbox kann also R37-konform nachweisbar sein, ohne für öffentliche Abrechnung geeignet zu sein. Umgekehrt ersetzt ein MID-Zähler keinen R37-Nachweis.

Unser Tipp für Österreich

Fragen Sie bei Ladeinfrastruktur nicht nur: „Welche Wallbox ist günstig?“ Die bessere Frage lautet: „Welche Wallbox passt technisch, abrechnungstechnisch und regulatorisch zu meinem Standort?“

Gerade bei R37 ist es wichtig, die Übergangsfrist zu berücksichtigen und die richtige Dokumentation frühzeitig einzuplanen – insbesondere bei größeren Projekten.

Bei e‑leiwand prüfen wir auf Wunsch vor Bestellung die passende Geräteausführung, die Anforderungen Ihres Netzbetreibers sowie die erforderlichen Unterlagen für Österreich.

Passende Produkte und Beratung

Für Einfamilienhäuser eignen sich häufig 11- oder 22-kW-Wallboxen mit optionalem Lastmanagement. Für Betriebe, Hotels, Wohnanlagen und Fuhrparks empfehlen wir eine Planung mit Blick auf Erweiterbarkeit, Nutzerverwaltung und Abrechnung.

Sie planen mehrere Ladepunkte oder einen DC-Schnelllader? Kontaktieren Sie uns vor der Bestellung – wir helfen bei Auswahl, Planung und technischer Abstimmung.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag bietet eine technische Orientierung und ersetzt keine Planung durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb oder die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Quellen: OVE Richtlinie R 37, OVE: Elektromobilität und R37, E-Control: TOR

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